Zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber das sogenannte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zwar zu Gunsten der Verbraucher dahingehend geändert, dass die Alles-oder-Nichts-Regel wegfällt, wonach Versicherungen bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit nicht zahlen müssen. Von dieser Änderung profitieren bisher jedoch nur Versicherungsnehmer, die ihre Police nach diesem Datum abgeschlossen haben, für ältere Policen blieb alles beim Alten. Versicherungspolicen, [...]
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